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Bundesgerichtshof stärkt Rechte Kunden gegenüber Direktvertrieb
In seinem Urteil vom 15. März 2012 (III ZR 148/11) stärkt der Bundesgerichtshof die Rechte von Kunden. Der im Strukturvertrieb arbeitende Finanzdienstleister AWD (Allgemeiner Wirtschaftsdienst) muss sich für das strafbare Verhalten eines seiner selbständig arbeitenden Berater verantworten. Weitere Infos in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs: www.pressrelations.de/new/standard/re...
09.04.12