JuicePLUS+ erhält 1-Mio Euro Strafe der italienischen Wettbewerbsbehörde

Wie bei vielen MLM, warben auch bei JuicePlus+ Mitglieder in sozialen Medien (Facebook) für die Produkte des Unternehmens. Dabei wurde der Verbraucherschutz verletzt. Das Unternehmen muss 1 Mio. Euro Strafe zahlen. Lesen Sie mehr hier ...

Wie bei anderen MLM-Unternehmen, sind viele JuicePlus+ Mitglieder auf sozialen Medien aktiv und versuchen hier, Produkte zu verkaufen und neue Mitglieder zu werben. Dabei weckten in Italien JuicePlus+ Mitglieder den Eindruck, ihre Facebook-Einträge seien persönliche Erfahrungen – obwohl es sich in Wirklichkeit um Produktwerbung handelte. Die italienische Wettbewerbsbehörde stellte auch fest, dass zahlreiche illegale Heilsversprechen gemacht wurden, z.B. dass die Einnahme von Produkten Krankheiten schnell heile oder Abnehmen leicht möglich wäre.

Diese verbotenen Praktiken wurden vom Unternehmen nicht kontrolliert und damit indirekt geduldet. Jetzt, nach dem und durch das Urteil distanziert sich die Unternehmenszentrale in Italien von den Praktiken. Doch es bleibt offen, ob die Zentrale auch aktiv dafür sorgen wird, dass diese Praktiken in Zukunft nicht vorkommen. Denn auch wenn dieses Urteil zunächst ‘nur’ JuicePLUS+ betrifft, so weist es auf eines der Hauptprobleme der MLM-Branche hin: Den MLM-Zentralen fehlt oft der Wille, das konkrete Tun und Lassen ihrer formal selbständigen Mitglieder zu kontrollieren. Mitglieder, die falsche oder übertriebene Versprechungen machen – Heilversprechen oder unrealistische Einkommenschancen – werden so nicht in ihre Schranken verwiesen. Dies mag den Umsatz und Gewinn der Unternehmen kurzfristig erhöhen, schadet aber mittel- und langfristig der gesamten Branche. Siehe hierzu (attachment unten) die wissenschaftliche Studie von Groß und Vriens (2019) im Journal of Business Ethics.

Hier zum Artikel der Network-Karriere.

Hier zur Originalmeldung auf der Seite der italienischen Wettbewerbsbehörde AGCM (Text einfach in Google translate übersetzen), mit link zum ausführlichen Urteil.


07.05.19


Groß-Vriens2019_Article_TheRoleOfTheDistributorNetwork.pdf
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